|
|
Mietbedingungen Der Mieter, oder der oder die Fahrer/in des Fahrzeugs müssen mind. 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3, und mindesten 21 Jahre alt sein. Bitte rufen Sie uns im Falle einer Verspätung an! Mietzeitraum: Abholung des Fahrzeuges am jeweiligen 1. Miettag ab 15.00 Uhr Rückgabe des Fahrzeugs am jeweiligen letzten Miettag bis 11.00 Uhr Verkehrsunfälle: Verkehrsunfälle sind dem Vermieter mit der genauen Angabe der Beschädigungen am Mietfahrzeug unverzüglich mitzuteilen. Es muß ein Unfallbericht, ggf. mit Zeichnungen und bei polizeilicher Aufnahme das Aktenzeichen der jeweiligen Polizeidienststelle mitgeteilt werden. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet bei Beschädigung am Fahrzeug beschränkt auf die Selbstbeteiligung der Versicherung jeweils pro Schadensfall mit der vertraglich vereinbarten Höhe lt. Vertrag. Bei vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Alkoholgenuss verursachten Schäden, sowie bei Fahrerflucht haftet der Mieter unbeschränkt. Für alle Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer oder durch unsachgemäße Behandlung auftreten haftet der Mieter. Haftung des Vermieters: Bei schuldhafter Nichterfüllung des Mietvertrages haftet der Vermieter bis maximal zur Höhe der Miete. Reparaturen: Nötige Reparaturen kann der Mieter im Rahmen der Neuwagengarantie in Vertragswerkstätten durchführen lassen. Reinigung: Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand und gibt es ebenfalls gereinigt zurück. Muss der Vermieter die Reinigung durchführen, oder zum Teil durchführen, werden nachstehende Kosten berechnet: Toilettenreinigung/ -Entleerung: 150,00 € Oder Berechnung nach Aufwand!!! Wir empfehlen Ihnen den Wagen so zu reinigen, dass Sie diese Kosten sparen. Ersatzfahrzeug: Ist es dem Vermieter aufgrund besonderer Umstände nicht möglich, dem Mieter den vorgesehenen Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen, kann ersatzweise ein Fahrzeug der gleichen oder einer höheren Preiskategorie ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung gestellt werden. Sonstiges: Das Fahrzeug darf nur in Europa und von im Mietvertrag genannten Fahrern gefahren werden. Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs ist dieses voll getankt zu übergeben. Gerichtsstand ist Bad Segeberg
|