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Vermietung und Verkauf von Rapido und Itineo Reisemobilen
Schleswig-Holstein / Hamburg

Mietbedingungen

Der Mieter, oder der oder die Fahrer/in des Fahrzeugs müssen mind. 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3, und mindesten 21 Jahre alt sein.

Rücktritt:    Tritt der Mieter von der Anmietung zurück, wird neben einer Bearbeitungsgebühr von 79,00 € ein pauschaler Schadenersatz für die Tage fällig, die der Wagen nicht weiter vermietet werden kann.

Rücktritt bis 60 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 20% der Gesamtmiete
Rücktritt bis 30 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 30% der Gesamtmiete
Rücktritt bis   1 Tag  vor vereinbartem Mietbeginn 75% der Gesamtmiete

Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn nicht abgeholt, wird dies als Rücktritt verstanden. Ein Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden und wird vom Vermieter innerhalb einer Woche bestätigt.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversichernug!

Fahrzeugübergabe:    Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird jeweils ein Übernahmeprotokoll angefertigt, welches vom Vermieter und Mieter unterschrieben wird. Gemeinsam wird kontrolliert, ob der Wagen den Angaben auf dem Übernahmeprotokoll entspricht. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs wird ab 2 Stunden Verspätung, pro angebrochenen 24 Stunden die doppelte Tagesmiete berechnet. Wir geben Schadenersatzansprüche, die der Nachmieter geltend macht, an den verursachenden Mieter weiter.

Bitte rufen Sie uns im Falle einer Verspätung an!

Mietzeitraum:    Abholung des Fahrzeuges am jeweiligen 1. Miettag ab 15.00 Uhr

                          Rückgabe des Fahrzeugs am jeweiligen letzten Miettag bis 11.00 Uhr

Verkehrsunfälle:    Verkehrsunfälle sind dem Vermieter mit der genauen Angabe der Beschädigungen am Mietfahrzeug unverzüglich mitzuteilen. Es muß ein Unfallbericht, ggf. mit Zeichnungen und bei polizeilicher Aufnahme das Aktenzeichen der jeweiligen Polizeidienststelle mitgeteilt werden.

Haftung des Mieters:    Der Mieter haftet bei Beschädigung am Fahrzeug beschränkt auf die Selbstbeteiligung der Versicherung jeweils pro Schadensfall mit der vertraglich vereinbarten Höhe lt. Vertrag. Bei vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Alkoholgenuss verursachten Schäden, sowie bei Fahrerflucht haftet der Mieter unbeschränkt. Für alle Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer oder durch unsachgemäße Behandlung auftreten haftet der Mieter.

Haftung des Vermieters:    Bei schuldhafter Nichterfüllung des Mietvertrages haftet der Vermieter bis maximal zur Höhe der Miete.

Reparaturen:    Nötige Reparaturen kann der Mieter im Rahmen der Neuwagengarantie in Vertragswerkstätten durchführen lassen.
Bei kostenpflichtigen Reparaturen ist das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Ansonsten erhält der Mieter keine Kostenrückerstattung.

Reinigung:    Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand und gibt es ebenfalls gereinigt zurück. Muss der Vermieter die Reinigung durchführen, oder zum Teil durchführen, werden nachstehende Kosten berechnet:    

Toilettenreinigung/ -Entleerung:   150,00 €
Innenreinigung komplett:             100,00 €

Oder Berechnung nach Aufwand!!!

Wir empfehlen Ihnen den Wagen so zu reinigen, dass Sie diese Kosten sparen.

Ersatzfahrzeug:    Ist es dem Vermieter aufgrund besonderer Umstände nicht möglich, dem Mieter den vorgesehenen Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen, kann ersatzweise ein Fahrzeug der gleichen oder einer höheren Preiskategorie ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung gestellt werden.

Sonstiges:    Das Fahrzeug darf nur in Europa und von im Mietvertrag genannten Fahrern gefahren werden.
Pro Tag sind 250km im Mietpreis eingeschlossen. Mehrkilometer werden mit 36 Cent berechnet.
Ab 14 Miettagen sind alle Kilometer frei.

Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs ist dieses voll getankt zu übergeben.

Gerichtsstand ist Bad Segeberg